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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Natur & Sein – Sabine Glatz, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
  • Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  1. Vertragsgegenstand
  • Der Veranstalter bietet Coaching sowie Seminare und Workshops an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots des Veranstalters wird unter anderem auf der Internetseite und in sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
  • Grundlegender Gegenstand des Vertrages:

             Persönliches Coaching und Seminare/Workshops (Veranstaltungen)

  • Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Internetseite und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.
  • Bei der Buchung eines persönlichen Coachings regelt der zusätzlich abzuschließende Coaching-Vertrag die Leistung.
  1. Zustandekommen des Vertrages
  • Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
  • Die Buchung kann mit Hilfe des Anmeldeformulars auf der Internetseite, per E-Mail, schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
  • Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss erhält jeder Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt.
  • Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.
  • Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.
  • Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden.
  • Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Firmenseminars, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
  1. Vertragsdauer und Vergütung
  • Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  • Die Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite und den Angaben in der Anmeldebestätigung.
  • Die Teilnahme an einem Seminar oder Coaching setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahme-/Coachinggebühr per Banküberweisung bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung voraus.
  • Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein, muss der Kunde die vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbeleges vor Seminarbeginn belegen können.
  • Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 4 Tage vor Seminar) ist der Preis direkt vor Beginn des Seminars in bar zu bezahlen.
  • Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
  • Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.
  1. Rücktritt durch den Kunden
  • Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurück treten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist hierfür der Zugang der Rücktritterklärung beim Veranstalter.
  • Im Falle des Nichtantrittes der gebuchten Leistungen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
    • ein Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt ist kostenfrei
    • bis 7 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 35%
    • bis 3 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 50%
    • vom 2. Tag vor Veranstaltungszeitpunkt / Nichtantritt: 100%
    • bei mehrtägigen Seminaren kann die Storno-Regelung abweichen und wird gesondert in der Anmeldebestätigung vereinbart
  • Auf Wunsch des Kunden nimmt der Veranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 3 Tage vor Seminarbeginn eine Umbuchung vor. Bei Änderungswünschen, die später als 3 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass den Wünschen des Kunden entsprochen werden kann. Es greift dann o.g. Gebührensatz.
  • Der Kunde kann eine Ersatzperson stellen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor diese Person abzulehnen.
  1. Rücktritt durch den Veranstalter
  • Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Seminarbeginn, die Durchführung des Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
  • Bei Ausfall der Seminarleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen des Seminars unzumutbar erschweren, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Kunden möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
  1. Rücktritt in Folge höherer Gewalt
  • Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit von Kunden nicht mehr gewährleistet, kann der Veranstalter die Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, können sowohl der Veranstalter wie der Kunde von der Veranstaltung zurücktreten.
  • Treten die vorgenannten Gründe nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können auch in diesem Fall sowohl der Kunde als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.
  1. Fotografieren
  • Während des Seminars wird teilweise fotografiert. Die Bilder werden entweder auf der Homepage des Veranstalters dargestellt und/oder vereinzelt zu Werbezwecken in Print- und anderen Medien veröffentlicht. Der Kunde erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, so ist dies der Seminarleiterin vor der Veranstaltung mitzuteilen.
  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
  • Die Seminarleiterin/Coach ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
  • Jeder Kunde bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Kunden, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.
  • Der Teilnehmer erkennt an, dass er während des Coachings oder Seminars in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
  • Des Weiteren erkennt der Teilnehmer an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings oder Seminars von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  • Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden unbenommen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Vor der Veranstaltung muss die Seminarleiterin/Coach über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen sowie Allergien informiert werden, damit der entsprechende Kunde bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  • Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden
  • Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
  • Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Kunde sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
  1. Verschwiegenheitspflicht
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer eines Coachings oder Seminars und auch nach deren Beendigung, über alle vertraulichen Daten und Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
  1. Haftung
  • Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Natur-Seminare immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Seminare können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Teilnehmer erklärt, dass er auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem Coaching oder Seminar, gegenüber dem Veranstalter verzichtet.
  • Die Freizeichnung bezieht sich nicht auf die Haftung für Schäden aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Handlung.
  • Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Kunde die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Kunde (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Seminaren in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren („Allgemeines Lebensrisiko“) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.
  • Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, das geplante Seminar nach den Kenntnissen der Kunden, nach deren gesundheitlichen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.
  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.